Asylzahlen 2016

(Asylanträge - laufende Verfahren - positive und negative Entscheidungen
- EASY-Registrierungen von Neuankömmlingen usw.)


Asylanträge 2016 laut Eurostat (10.03.2017) und BAMF (11.01.2017):

EU [28] Deutschland   Griechenland Italien Österreich
Eurostat: BAMF: Eurostat:
Januar 101.090 59.070 52.103 1.170       7.500 5.925
Februar 113.940 74.865 67.797 1.470 7.690 5.110
März 106.050 67.300 59.975 2.955 7.405 3.345
April 109.785 67.865 60.943 3.700 8.130 4.170
Mai 103.435 61.295 55.259 4.280 9.250 3.860
Juni 124.050 80.750 74.637 4.255 10.040 3.190
Juli 118.960 78.665 74.454 4.010 11.065 3.075
August 138.010 94.350 91.331 3.530 11.465 3.260
September 123.235 78.425 76.400 5.125 12.505 2.605
Oktober 82.595 34.270 32.640 6.270 13.510 2.595
November 74.650 27.745 26.438 7.625 13.630 2.360
Dezember 62.960 20.550 20.575 6.715 11.180 2.455
Gesamtjahr 2016 1.258.760 745.150 745.545 51.105 123.370 41.950

Laut BAMF können die monatlich bekannt gegebenen Zahlen wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden. Die Zahl der Anträge in Deutschland für das gesamte Jahr 2016 wird mit 745.545 angegeben. (Demgegenüber ergibt die Addition der obigen [durchgestrichenen] BAMF-Zahlen nur 692.552)

Quellen:
1. Eurostat-DatenbankAsylbewerber
2. BAMF > Aktuelle Zahlen zu Asyl
3. BAMF > Asylgeschäftsstatistik
4. BMI > Pressemitteilung vom 11.01.2017 und frühere Pressemitteilungen

Die Zahl der monatlichen Asylanträge ist nicht identisch mit der Zahl der neu ankommenden Asylsuchenden. Infolge einer totalen Überlastung des BAMF konnten 2016 viele Anträge erst Monate nach der Ankunft angenommen werden:
"Das Bundesamt nimmt derzeit viele Asylanträge von Personen an, die bereits 2015 eingereist sind, die jedoch zeitnah keinen Asylantrag stellen konnten. Es ist beabsichtigt, bis Ende September allen Menschen, die 2015 nach Deutschland kamen, die Möglichkeit zum Asylantrag gegeben zu haben (Pressemitteilung des BMI vom 09.09.2016).
"Der Anstieg der Asylantragszahlen trotz deutlich weniger ankommender Schutzsuchender im Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt förmliche Asylanträge von Asylsuchenden angenommen hat, die bereits vor 2016 eingereist sind. Diese Nachmeldungen sollen im Oktober 2016 im Wesentlichen abgearbeitet sein" (Pressemitteilung des BMI vom 12.10.2016).

Ende 2016 waren alle Asylanträge von Ankömmlingen aus dem Jahr 2015 gestellt. Neuankömlinge können nun in der Regel schon nach einem halben Monat ihren Asylantrag stellen (BAMF-Präsident Weise auf einer Pressekonferenz vom 11.01.2017).

Anhängige Asylverfahren 2016 laut Eurostat (08.03.2017) und BMI (Stand 11.01.2017):

  EU [28] Deutschland
  Eurostat: BMI:
Ende Januar 998.800 432.260 371.754
Ende Februar 1.004.055 454.670 393.155
Ende März 1.011.545 473.010 409.113
Ende April 1.031.535 497.210 431.993
Ende Mai 1.052.835 528.680 459.667
Ende Juni 1.093.135 571.475 495.792
Ende Juli 1.119.360 610.325 526.276
Ende August 1.175.900 664.690 567.479
Ende September 1.196.430 689.725 579.314
Ende Oktober 1.180.225 674.560 530.265
Ende November 1.134.935 635.515 490.967
Ende Dezember 1.094.115 601.905 ca. 434.000

Quellen:
1. Eurostat-DatenbankPersonen mit anhängigen Asylverfahren
2. BMI > Pressemitteilung vom 11.01.2017 und frühere Pressemitteilungen

Anmerkungen:
Wie man sieht, stieg die Zahl der laufenden Asylverfahren in Deutschland bis einschließlich September an, obwohl nach der Schließung der Westbalkanroute die Flüchtlingsflut deutlich zurückgegangen war. Erst im Oktober ging die Zahl der laufenden Asylverfahren erstmals zurück, weil die Zahl der Anträge niedriger war als die Zahl der Entscheidungen (Verfahrensabschlüsse).
Ende 2016 beträgt die Bearbeitungszeit (nach Antragstellung) in der Regel zwei Monate, auch wenn der statistische Durchschnittswert höher ist, weil manche Verfahren sehr viel länger dauern. Dabei dauert die Hälfte der Verfahren jetzt nur ein oder zwei Wochen. Aus dem Jahr 2015 bleiben aber noch 330.000 Fälle (in denen 2016 ein Antrag gestellt wurde), die in das Jahr 2017 übernommen werden. (BAMF-Präsident Weise auf einer Pressekonferenz vom 11.01.2017).

Entscheidungen über Asylanträge 2016 laut Eurostat (10.03.2017) und BAMF (11.01.2017):

(nur "Sachentscheidungen", ohne "formelle Entscheidungen" [Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen])

1. Positive Entscheidungen (Schutz)
  EU [28] Deutschland
  Eurostat: BAMF:
1. Quartal 143.365   94.780  
2. Quartal 138.150 79.535
3. Quartal 177.795 119.070
4. Quartal 213.760 140.520
1. bis 4. Quartal    673.070 433.905  433.920

2. Ablehnungen
  EU [28]    Deutschland
  Eurostat: BAMF:
1. Quartal   97.010   43.870  
2. Quartal 96.520 38.295
3. Quartal 103.080 44.245
4. Quartal 136.795 70.770
1. bis 4. Quartal    433.405 197.180  173.846

insgesamt
  EU [28]    Deutschland
  Eurostat: BAMF:
1. Quartal 240.375 138.650  
2. Quartal 234.670 117.830
3. Quartal 280.875 163.320
4. Quartal 350.560 211.285
1. bis 4. Quartal 1.106.480 631.085  607.766

Quellen:
1. Eurostat-DatenbankErstinstanzliche Entscheidungen [rechts oben unter "Entscheidung" Option wählen]
2. BAMF > Aktuelle Zahlen Zahlen zu Asyl

Entscheidungen in Deutschland 2016:

(mit "formellen Entscheidungen" = Fälle, die im Dublin-Verfahren oder durch Verfahrenseinstellung erledigt wurden)

Januar 49.384  (Schutz: 31.623 = 64,0 % / Ablehnungen: 13.175 / anderweitig erledigt:   4.586)
Februar 51.528  (Schutz: 34.073 = 66,1 % / Ablehnungen: 11.838 / anderweitig erledigt:   5.617)
März 49.303  (Schutz: 29.091 = 59,0 % / Ablehnungen: 13.750 / anderweitig erledigt:   6.462)
April 44.395  (Schutz: 25.949 = 58,5 % / Ablehnungen: 10.589 / anderweitig erledigt:   7.857)
Mai 36.465  (Schutz: 21.277 = 58,3 % / Ablehnungen:   8.815 / anderweitig erledigt:   6.373)
Juni 51.757  (Schutz: 31.705 = 61,3 % / Ablehnungen: 12.207 / anderweitig erledigt:   7.845)
Juli 53.008  (Schutz: 33.519 = 63,3 % / Ablehnungen: 12.434 / anderweitig erledigt:   7.025)
August 57.058  (Schutz: 37.411 = 65,6 % / Ablehnungen: 12.886 / anderweitig erledigt:   6.761)
September 69.874  (Schutz: 48.132 = 68,9 % / Ablehnungen: 14.807 / anderweitig erledigt:   6.935)
Oktober 68.135  (Schutz: 45.598 = 66,9 % / Ablehnungen: 15.457 / anderweitig erledigt:   7.080)
November 86.049  (Schutz: 50.873 = 59,1 % / Ablehnungen: 23.856 / anderweitig erledigt: 11.320)
Dezember 80.638  (Schutz: 44.114 = 54,7 % / Ablehnungen: 24.311 / anderweitig erledigt: 12.213)


Mit kleinen Diskrepanzen zur Summe der obigen Zahlen fällte das BAMF von Januar bis Dezember 2016

695.733 Entscheidungen mit folgenden Ergebnissen:

    2.120 Asylbewerber (0,3 %) wurden als politisch Verfolgte nach dem deutschen Grundgesetz
               und damit auch als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt.
254.016 (36,5 %) wurden nur als Flüchtlinge nach der GFK anerkannt (nicht als pol. Verfolgte nach dem GG). 153.700 (22,1 %) erhielten subsidiären Schutz (ohne Anerkennung als Flüchtling).
  24.084 (  3,5 %) fielen (ohne Flüchtlingsstatus oder subsid. Schutz) unter ein gesetzl. Abschiebungsverbot.
-----------
433.920 positive Entscheidungen

173.846 Asylanträge (25,0 %) wurden abgelehnt.
  87.967 Asylanträge (12,6 %) wurden anderweitig erledigt (u. a. wegen Zuständigkeit anderer EU-Staaten [Dublin-Fälle]).
-----------
261.813 negative Entscheidungen

Quellen:
1. BMI > Pressemitteilung vom 11.01.2017 und frühere Pressemitteilungen
2. BAMF > Aktuelle Zahlen Zahlen zu Asyl

Anmerkungen:
433.920 Asylbewerber (62,4 %) erhielten demnach die eine oder andere Schutzberechtigung, im Wesentlichen den internationalen Schutz nach der GFK oder subsidiären Schutz, in eher unbedeutendem Maße den im nationalen Recht verankerten Schutz nach dem Grundgesetz oder aufgrund besonderer gesetzlicher Abschiebungsverbote.
In allen Fällen ist nach drei oder fünf Jahren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis möglich.
(Zu den vier möglichen Schutzformen und den anderen Entscheidungsmöglichkeiten siehe Erläuterungen des BAMF.)
261.813 Personen (37,6 %) erhielten keine dieser Schutzberechtigungen und wurden damit grundsätzlich ausreisepflichtig.
Was tatsächlich aus ihnen wird, bleibt weitgehend im statistischen Dunkeln. Manche reisen freiwillig aus (teils mit der Absicht, nach einiger Zeit wiederzukommen), andere werden abgeschoben, wieder andere tauchen vorher unter und viele wehren sich auf dem Rechtsweg gegen eine Abschiebung und erreichen eine Duldung (= vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) und nach einiger Zeit vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis (= befristeter Aufenthaltstitel) und letztlich auch eine Niederlassungserlaubnis (= unbefristeter Aufenthaltstitel).

Die Zahl der Antragstellungen spiegelt wie gesagt nicht die Zahl der Neuankömmlinge wider. Diese Zahl wird besser vom EASY-System wiedergegeben (Erstverteilung ASYlbegehrende). Dabei macht sich die Sperrung der Westbalkanroute im März 2016 deutlich bemerkbar.

Zugänge im deutschen EASY-System 2016 laut BMI:

Januar 91.671  
Februar 61.428
März 20.608
April 15.941
Mai 16.281
Juni 16.335
Juli 16.160
August 18.143
September 15.618
Januar bis September 272.185  Überhöhte Zahl! Nach dem Kerndatensystem "nur" gut 213.000
Oktober 15.178  
November 17.566
Dezember 16.442
Januar bis Dezember 321.371  Überhöhte Zahl! Nach vorl. Berechnung des BAMF gut 280.000

Quelle: BMIPressemitteilung vom 11.01.2017

Die obigen EASY-Zahlen sind allerdings überhöht, wie Daten aus dem neuen "Kerndatensystem" belegen (siehe dazu auch Pressemitteilung des BMI vom 30.09.2016).

Zur Überhöhung der EASY-Zahlen und zum Kerndatensystem:
2015 und bis ins Jahr 2016 hinein kam es zu erheblichen Mehrfacherfassungen, nicht zuletzt durch Betrüger, die sich gleich in mehreren Einrichtungen als Asylsuchende meldeten und dort registriert und jedesmal ins EASY-System eingegeben wurden, das heißt, sie wurden anonymisiert als Asylsuchende aus einem bestimmten Herkunftsland erfasst, denn der eigentliche Zweck von EASY ist lediglich eine schnelle, aber möglichst ausgewogene Verteilung der Asylbegehrenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer.
Durch technisch-organisatorische Maßnahmen wurde inzwischen die Ersterfassung der Asylsuchenden (einschl. Abnahme der Fingerabdrücke) erheblich verbessert. Beim Erstkontakt mit einer zuständigen Behörde (z. B. Bundespolizei an der Grenze) erfolgt sofort eine Eingabe in das neue Kerndatensystem, auf das alle im weiteren Verlauf zuständigen Behörden Zugriff haben. Doppelerfassungen werden durch einen Abgleich der Fingerabdrücke ausgeschlossen (siehe auch BAMF und Heise online).
Als provosorische Grundlage für die Asyl-Statistik hat das EASY-System inzwischen ausgedient. "Beginnend mit Daten ab dem Monat Januar 2017 steht dem BAMF nunmehr eine valide, auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, die künftig zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden anstelle der bisherigen EASY-Statistik herangezogen werden kann" (BMI-Pressemitteilung vom 11.01.2017).

Die Easy- und Kerndaten-Zahlen sind aber auf keinen Fall zu verwechseln mit den sehr viel niedrigeren Registrierungen der Bundespolizei an der Grenze.

So wurden beispielsweise im Mai im EASY-System fast 16.300 neue Asylbegehrende registriert. Die Bundespolizei zählte im Mai jedoch nur 4.900 Migranten bei der Einreise nach Deutschland, darunter 3.050 an der deutsch-österreichischen Grenze (RP Online, 05.07.2016). Wenngleich in dem Artikel auf die EASY-Zahlen hingewiesen wird, ist die Überschrift "Knapp 5000 Flüchtlinge kommen pro Monat" irreführend. Offensichtlich passieren die meisten Asylbegehrenden die Grenze unregistriert und stellen ihr Asylgesuch im Inland. Der NDR berichtete Mitte Juli unter dem Titel: "Für Flüchtende führen viele Wege nach Norden" von 15.000 Registrierungen in Norddeutschland seit März.
Am 22.09.2016 behauptete der SPD-Fraktionsvorsitzende Oppermann bei Maybrit Illner im ZDF: "In Wirklichkeit kommen im Augenblick nur 3.000 Flüchtlinge pro Monat". Das ist völlig falsch, wie die obigen Zahlen und Ausführungen belegen.


Festzuhalten bleibt eine (bereits auf das neue Kerndatensystem gestützte) Zahl von rund 280.000 Registrierungen im Jahr 2016.

Hauptherkunftsländer der im EASY-System registrierten Asylbegehrenden im Gesamtjahr 2016:

Syrien: 89.161, Afghanistan: 48.622, Irak: 45.901, Iran: 13.053, Eritrea: 12.291, Rest: 112.343
Daraus lassen sich folgende Prozentwerte errechnen:
Syrien: 27,7 %, Afghanistan: 15,1 %, Irak: 14,3 %, Iran: 4,1 %, Eritrea: 3,8 %, Rest: 35,0 %.

Quelle: BMIPressemitteilung vom 11.01.2017

Die Anteile der Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan und Irak sind im Laufe des Jahres deutlich zurückgegangen:

Angaben für den Monat Dezember in der Rangfolge des Gesamtjahres:

Syrien: 2.942, Afghanistan: 1.395, Irak: 1.161, Iran: 671, Eritrea: 1.431, Rest: 8.842
Daraus lassen sich folgende Prozentwerte errechnen:
Syrien: 17,9 %, Afghanistan: 8,5 %, Irak: 7,1 %, Iran: 4,1 %, Eritrea: 8,7 %, Rest: 53,8 %.

Quelle: BMIPressemitteilung vom 11.01.2017

Die Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan und Irak machen inzwischen weniger als die Hälfte aller Asylsuchenden aus. Ein Top-5-Ranking für Dezember liegt nicht vor, wohl aber für die Vormonate (siehe z. B. Oktober, November unten).

Hauptherkunftsländer der im EASY-System registrierten Asylbegehrenden im Monat Oktober:

Syrien: 2.158, Irak: 1.383, Afghanistan: 1.259, Eritrea: 1.126, Nigeria: 700, Rest: 8.552
Daraus lassen sich folgende Prozentwerte errechnen:
Syrien: 14,2 %, Irak: 9,1 %, Afghanistan: 8,3 %, Eritrea: 7,4 %, Nigeria: 4,6 %, Rest: 56,3 %.

Quelle: BMIPressemitteilung vom 11.11.2016

Hauptherkunftsländer der im EASY-System registrierten Asylbegehrenden im Monat November:

Syrien: 2.514, Eritrea: 1.997, Afghanistan: 1.524, Irak: 1.377, Nigeria: 737, Rest: 9.407
Daraus lassen sich folgende Prozentwerte errechnen:
Syrien: 14,3 %, Eritrea: 11,4 %, Afghanistan: 8,7 %, Irak: 7,8 %, Nigeria: 4,2 %, Rest: 53,6 %.

Quelle: BMIPressemitteilung vom 09.12.2016


Ergänzende Informationen


Die Mittelmeer-Situation 2016 laut UNHCR:

Monatliche Ankömmlinge an den Mittelmeerküsten der EU (Spanien, Italien, Griechenland):

  insgesamt   Spanien Italien Griechenland
Januar 73.135 447 5.273 67.415
Februar 61.074 180 3.828 57.066
März 36.923 276 9.676 26.971
April 13.248 449 9.149 3.650
Mai 22.112 466 19.925 1.721
Juni 24.583 658 22.371 1.554
Juli 25.930 458 23.552 1.920
August 25.611 870 21.294 3.447
September 21.222 1.167 16.975 3.080
Oktober 31.429 1.075 27.384 2.970
November 16.352 780 13.581 1.991
Dezember 10.757 664 8.428 1.665
Januar bis Dezember 362.376 7.490  181.436 173.450

(abgerufen Ende Januar 2017)

Hauptherkunftsländer:
Syrien (23 %), Afghanistan (12 %), (Nigeria 10 %), Irak (8 %), Eritrea (6 %),
Guinea (4 %), Elfenbeinküste (4 %), Gambia (3 %), Pakistan (3 %), Senegal (3 %)

Tote und Vermisste: 5.022 (abgerufen 03.01.2017)

Quelle: UNHCR (mit Übersichtskarte)

Bilder:

• Satellitenfoto: Straße von Gibraltar, spanische und marokkanische Küste
• Satellitenfoto: Apenninen-Halbinsel im Mittelmeer
     [Ganz unten die kleine italienische Insel Lampedusa (kleiner als Norderney).
• Satellitenfoto: Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei
• Satellitenfoto: Nordafrikanische Mittelmeerküste und Sahara
• Fotos: Rettungaktion im Rahmen der Frontex-Operation Triton (2015): Foto 1 - Foto 2
• Video: Migrantenansturm auf die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla an der nordafrikanischen Küste
Frontex-Grafik: Illegale Grenzübertritte 2016

Illegale Einreisen in die EU:

Einreisen ohne Aufenthaltstitel (Visum oder andere Erlaubnis) sind grundsätzlich illegal und strafbar (z. B. nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz, § 95), werden aber im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 31) nicht strafrechtlich verfolgt.
Inwieweit unbegründete und daher abgelehnte Asylanträge nachträglich geahndet werden sollten, ist umstritten (Informationsverbund Integration & Asyl). In der Praxis dürften aber selbst unglaubwürdige Geschichten, die von den BAMF-Entscheidern nicht abgenommen wurden, selten zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Dabei gilt die Straffreiheit nach Art. 31 GFK nur für Personen, "die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit (...) bedroht waren". Das trifft ganz sicher nicht auf die vielen Asylbegehrenden zu, die nichtsdestotrotz im Rahmen der Merkelschen Flüchtlingspolitik über Griechenland, die Westbalkanroute und Österreich ungehindert nach Deutschland einreisen konnten und hierzulande - ohne dass es nationales oder internationales Recht erfordert hätte - eine Aufenthaltsgestattung im Sinne des § 55 Asylgesetz bekamen.
Renommierte Verfassungsjuristen werten diese Flüchtlingspolitik sogar als rechtswidrig (Welt/N24). Jedenfalls sagt § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG ganz klar: Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist. (Gewisse Ausnahmen sind nach Absatz 4 möglich, aber wohl kaum in diesem Ausmaß.)


Auf den wichtigsten Flüchtlingsrouten über die Außengrenzen der EU (Land und See) zählte Frontex (FRONTières EXtérieures, EU-Agentur für Grenzschutz und Küstenwache) 2016 weit über ein halbe Million illegal border crossings (illegale Grenzübertritte), davon über 180.000 auf der östlichen Mittelmeerroute nach Griechenland und über 130.000 auf der anschließenden Westbalkanroute (mit einer zweiten Überquerung der EU-Außengrenze in Ungarn oder Kroatien). Der Zustrom über diese Routen hat im Jahresverlauf stark nachgelassen. Dagegen stieg der Zustrom über die zentralen Mittelmeerroute (nach Italien) stark an und belief sich am Jahresende ebenfalls auf über 180.000 illegale Grenzübertritte.

Route illegale Grenz-
übertritte 2016
Top-3-Nationalitäten
Westafrika-Route (Richtung Kanarische Inseln) 671  Elfenbeinküste: 194
Guinea: 174
Marokko: 94
Westliche Mittelmeerroute (Richtung Spanien) 10.231  Guinea: 2.184
Algerien: 1.760
Elfenbeinküste: 1.646
Zentrale Mittelmeerroute (Richtung Italien) 181.459  Nigeria: 37.554
Eritrea: 20.721
Guinea: 13.550
Zirkuläre Route Albanien-Griechenland 5.121  Albanien: 4.996
Afghanistan: 45
Syrien: 25
Westbalkan-Route 130.261  unspezifiziert: 102.430
Afghanistan: 10.620
Pakistan: 5.583
Östliche Mittelmeerroute (Richtung Griechenland) 182.277  Syrien: 84.585
Afganistan: 43.120
Irak: 27.978
Route über die EU-Ostgrenzen (von Finnland bis Bulgarien) 1.349  Vietnam: 399
Afghanistan: 161
Ukraine: 138

Quelle: Frontex: Migrant Route Map (Stand: 07.02.2017).

Monatliche und Quartalszahlen finden Sie auch unter News.
Hinweis:
Die Zahlen beziehen sich mehr auf Grenzübertritte als auf Personen. Zumindest vor der (relativen) Sperrung der Westbalkanroute haben viele Personen die EU-Außengrenzen wiederholt überquert (besonders auf dem Weg durch Griechenland und die nicht zur EU gehörenden Westbalkanstaaten in Richtung Deutschland). Frontex: "The data presented refer to detections of illegal border-crossing rather than the number of persons, as the same person may cross the external border several times. However, there is currently no EU system in place capable of tracing each person’s movements following an illegal border-crossing. Therefore, it is not possible to establish the precise number of persons who have illegally crossed the external border".
Andererseits enthalten die FRONTEX-Zahlen längst nicht alle Grenzübertritte, vor allem nicht die an den Flughäfen. Dabei geht es auch weniger um Flüchtlinge als normale Flugpassagiere. Frontex: "One of the biggest entry routes for migrants into the EU is via international airports: most of those who currently reside in the EU illegally, originally entered in possession of valid travel documents and a visa whose validity period they have since overstayed." Viele Migranten kommen also mit gültigem Visum (befristeter Aufenhaltstitel), reisen aber nach Fristablauf nicht aus, sondern tauchen unter.



EU-Umverteilungsbeschluss vom September 2015 und bisherige Realisierung:

Nach Beschlüssen der EU-Kommission vom Mai und September 2015 sollen 40.000 + 120.000 = 160.000 Personen innerhalb von zwei Jahren aus stark betroffenen Ländern an den Außengrenzen (im Wesentlichen Italien und Griechenland) ins Innere der EU umverteilt werden.
Nach einer Aufstellung vom 17.01.2017 wurden für dieses Umsiedlungsprogramm von den einzelnen Staaten bis dato nur gut 21.500 Aufnahmeplätze bereitgestellt ("places made available") und nur gut 9.900 Personen tatsächlich umgesiedelt.
Im Übrigen ist bei über 60.000 von den geplanten 160.000 Aufnahmeplätzen noch nicht einmal die Zuordnung zu den Staaten klar.
Deutschland hat bis dato 27.536 Plätze akzeptiert und 5.250 verfügbar gemacht, von denen bis dato 1.099 besetzt wurden.

Quelle: EU: European Agenda on Migration / Pressematerial > State of Play - Relocation

EU-Türkei-Abkommen ("Flüchtlingsdeal" zwischen Merkel und Erdogan) vom März 2016
und bisherige Realisierung:

Kernpunkte des Abkommens:
• "All new irregular migrants crossing from Turkey into Greek islands as from 20 March 2016 will be returned to Turkey."
(Präziser: "Migrants arriving in the Greek islands will be duly registered and any application for asylum will be processed individually by the Greek authorities in accordance with the Asylum Procedures Directive, in cooperation with UNHCR. Migrants not applying for asylum or whose application has been found unfounded or inadmissible in accordance with the said directive will be returned to Turkey.")
• "For every Syrian being returned to Turkey from Greek islands, another Syrian will be resettled from Turkey to the EU (...)."
• "Turkey will take any necessary measures to prevent new sea or land routes for illegal migration opening from Turkey to the EU (...)."


Demnach soll jeder illegale Immigrant, der in Griechenland auf einen Asylantrag verzichtet oder dessen Antrag abgelehnt wird, in die Türkei zurückgebracht werden. Dafür übernimmt die EU einen der vielen geflohenen Syrer, die sich in der Türkei aufhalten.
Bis Ende 2016 kehrten aber nur 801 Personen aus Griechenland in die Türkei zurück. Nach dem Stand vom 17.01.2017 wurden 2.935 Syrer aus der Türkei in die EU umgesiedelt, 1.213 davon nach Deutschland.

Quelle: EU: European Agenda on Migration / Pressematerial > State of Play - EU-Turkey Agreement

Anmerkung: Dieses komische Tauschgeschäft scheint sich also in engen Grenzen zu halten. Anfang Juni 2016 stoppte ein griechisches Gericht die Abschiebung einer Gruppe von Syrern, weil die Türkei nicht sicher genug sei (DWN). Auch Ende September heißt es noch: "Rückführung von Flüchtlingen kommt kaum voran" (DPA/N24).

Trotz des Abkommens wagt weiterhin eine nicht geringe Anzahl von Menschen die illegale Überfahrt über die Ägäis. UNHCR verzeichnete jedenfalls von April bis November 20.333 Ankömmlinge in Griechenland (s. weiter oben). Ihnen steht es völlig frei, in Griechenland einen Asylantrag zu stellen, vielleicht in der Hoffnung, im Rahmen der internen EU-Umverteilungen in ein für sie attraktiveres Land zu gelangen.

Asylanträge von Türken in Deutschland

Der Flüchtlingsdeal mit der Türkei erscheint noch schillernder, wenn man berücksichtigt, dass unter den Asylsuchenden auch eine wachsende Zahl von Türken ist.
"Die Zahl der Asylanträge von Türken in Deutschland ist in diesem Jahr deutlich gestiegen. Von Januar bis November haben 5.166 türkische Staatsangehörige, drei Viertel Kurden, in der Bundesrepublik Asyl beantragt, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. (...) Auch bei den Registrierungen im Ersterfassungssystem Easy stieg die Zahl der Türken. Insgesamt wurden 4.187 türkische Ersteinreisende gezählt" (Focus online, 06.01.2017).
Von 1.482 Anträgen (davon 1.223 von Kurden) wurde ein gutes Drittel abgelehnt, mehr als die Hälfte (838) wurde anderweitig erledigt, nur 7,6 Prozent wurden positiv entschieden.

Zurückweisungen / Abschiebungen / freiwillige Ausreisen (Deutschland):

Im ersten Halbjahr 2016 wurde 13.324 Menschen entweder an der Grenze oder an Flughäfen die Einreise in die Bundesrepublik verweigert (gegenüber 8.913 Zurückweisungen im Gesamtjahr 2015). Hauptnationalitäten: Afghanen, Syrer, Iraker, Iraner.
Zeitgleich wurden 13.743 Personen abgeschoben (gegenüber 20.888 im Gesamtjahr 2015). Hauptziel: Westbalkan.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 09.08.2016
(mit Bezugnahme auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken)

Nach einem Bericht von RP online vom 18.11.2016 wurden von Januar bis Oktober 21.789 Menschen abgeschoben. "Die Albaner stellten mit 5343 die größte Gruppe. Auch 4338 Menschen aus dem Kosovo wurden abgeschoben. Die Abschiebung auf den Westbalkan ist einfacher als bei anderen Herkunftsstaaten. Denn dort werden Reisepapiere akzeptiert, die Deutschland selbst ausstellen kann."
Auf die Zurückweisungen an der Grenze geht ZEIT online (10.08.2016) näher ein.

Zu freiwilligen Ausreisen siehe beispielseise Kleine Anfrage an die Landesregierung von NRW vom Juni 2016:
"Von den in Deutschland lebenden Ausländern sind rund 220.000 ausreisepflichtig. Unter den Ausreisepflichtigen sind aber 168.000 sogenannte Geduldete, deren Abschiebung vorübergehend, etwa aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, ausgesetzt wurde. (...) Aus Kreisen des Bundesinnenministeriums heißt es, für dieses Jahr werde mit 27.000 Abschiebungen und 61.000 freiwilligen Ausreisen gerechnet, wie die ‘Bild’-Zeitung zuerst berichtet hatte" (siehe Anfrage und Antwort vom Juli 2016).

Die (meistens mit finanziellen Rückkehrhilfen geförderten) freiwilligen Ausreisen bleiben ein sehr undurchsichtiges Kapitel. 2015 war deren Anzahl (37.220 laut Die Welt) annähernd doppelt so hoch wie Zahl der Abschiebungen, aber: "Der Verbleib vieler Ausländer, die als ‘freiwillig ausgereist’ vermerkt sind, ist völlig unklar. Viele könnten in Deutschland untergetaucht sein. Verlässliche Zahlen zu dieser Gruppe: nicht existent" (Die Welt, 17.03.2016).
"Um künftig eine verlässliche und vergleichbare Datenbasis zu bekommen, befasst sich eine Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Koordinierungsstelle ‘Integriertes Rückkehrmanagement’ mit der Frage der einheitlichen Datenerfassung" (a.a.O.).

Auf einer Pressekonferenz am 11.01.2017 gab der Bundesinnenminister für das Gesamtjahr 2016 rund 55.000 freiwillige Rückkehrungen und 25.000 Abschiebungen an. Danach haben also 80.000 Personen Deutschland wieder verlassen (während 280.000 neue Asylsuchende gekommen sind, siehe weiter oben).

Kriminalität von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (nach Kernaussagen des Bundeskriminalamts):

Im ersten Halbjahr 2016 gingen die monatlichen Straftaten (bzw. Ermittlungsfälle) von Asylberechtigten, Asylbewerbern, Geduldeten, Kontigent- u. Bürgerkriegsflüchtlingen und Illegalen nach BKA-Angaben um rund 36 Prozent zurück.
Rund 30 % der statistisch erfassten Fälle waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (hauptsächlich Beförderungserschleichung), 27 % Diebstahlsdelikte (hauptsächlich Ladendiebstahl), 23 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (hauptsächlich Körperverletzung), 7 % Rauschgiftdelikte. 1,1 % waren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 0,14 % Straftaten gegen das Leben. Sonstige Straftaten rund 7 %.
Die Straftäter (bzw. Personen im noch laufenden Ermittlungsverfahren) aus Syrien, Afghanistan und Irak (die derzeitigen Hauptherkunftsländer von Asylbegehrenden) waren dabei (in Relation zu den EASY-Zahlen) unterdurchschnittlich vertreten.
Überdurchschnittlich vertreten waren Staatsanhörige aus dem Maghreb (Algerien, Marokko, Tunesien) sowie Georgien, dem West-Balkan (Albanien, Bosien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien) und den Subsahara-Staaten Gambia, Nigeria und Somalia.

Quelle: BMIBKA: Kriminalität im Kontex von Zuwanderung (PDF)

Anmerkung: Problemgruppen aus osteuropäischen EU-Ländern, die sich ganz ohne asylrechtlichen Hintergrund im Rahmen der EU-Freizügigkeit hier aufhalten, sind in dieser Statistik nicht erfasst.

Ein Kapitel für sich:

Der Westbalkan
(hier vereinfachend eingegrenzt auf Ex-Jugoslawien ohne die heutigen EU-Staaten Slowenien und Kroatien plus Albanien. Das sind dann Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien - mit zusammen ungefähr 20 Mio. Einwohnern)

Über die sogenannte Westbalkan-Route begann 2015 ein Massenzustrom syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge, während ironischerweise der Westbalkan selbst ein Haupt-Herkunftsgebiet von Asylsuchenden war, unter ihnen ein beträchtlicher Anteil der ethnischen Minderheit der Roma (s. Zeit online, Juli 2015).
30 % der im Jahr 2015 gestellten Asylanträge stammten von Zuwanderern aus dieser Region, zum größten Teil von Albanern und Kosovaren. (Letztere sind ganz überwiegend ethnische Albaner und nennen sich oft auch so.)

Dabei kamen aber nur minimale Schutzquoten heraus:

Das BAMF fällte (im Gesamtjahr 2015) 35.721 Entscheidungen über Asylanträge von Staatsangehörigen Albaniens. Letztendlich wurden 31.150 Anträge (87,2 %) abgelehnt, 4.495 (12,6 %) erledigten sich anderweitig - ohne dass eine Sachentscheidung des BAMF erforderlich wurde. Nur in sage und schreibe 76 Fällen (0,2 %) kam irgendeine Schutzberechtigung dabei heraus, und meistens auch nur ein Abschiebungsverbot oder subsidiärer Schutz (außerhalb des GFK-Rahmens). Ganze 7 von 35.721 Albanern erhielten den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Als politisch Verfolgter im Sinne des Grundgesetzes wurde kein einziger anerkannt.
Ganz ähnlich im Falle des Kosovos: 29.801 entschiedene Fälle, aber nur 132 positive Entscheidungen (0,4 %) und davon nur 13 Anerkennungen als Flüchtling im Sinne der GFK.
Serbien: 22.341 Entscheidungen, davon 26 positiv (0,1 %), allerdings nur 4-mal Flüchtlingsstatus.
Mazedonien: 8.241 Entscheidungen, davon 64 (0,5 %) positiv, allerdings nur 23-mal Flüchtlingsstatus.


Kurz zusammengefasst:
Im Jahr 2015 wurden von über 96.000 Fällen von Asylbegehrenden aus Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien nur 298 (= 0,3 %) positiv entschieden. Das beinhaltete aber meistens nur eine nachrangige Schutzberechtigung. Nur 47 Personen (kaum ein halbes Promille) von 96.126 wurden als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.

Die zu 99,7 % negativ entschiedenen Verfahren machten aber ein gutes Drittel aller positiven und negativen BAMF-Entscheidungen des Jahres 2015 aus und strapazierten damit die überlastete deutsche Asylmaschinerie ganz gewaltig.
Dabei muss man bedenken, dass negative Verwaltungsentscheidungen sorgfältig ausgearbeitet sein müssen, um vor Gericht Bestand zu haben, denn die Betroffenen versuchen regelmäßig, sich mit Rechtsmitteln und anwaltlichem Rechtsbeistand gegen negative Entscheidungen wie auch deren Vollziehung (Abschiebung) zu wehren. Und dann geht das Spiel weiter. Oft werden auch Folgeanträge gestellt, in denen versucht wird, "Wiederaufgreifensgründe" vorzubringen. Das BAMF muss auch diese Anträge bearbeiten und zumindest klären und begründen, dass wirklich kein Grund für ein weiteres Asylverfahren vorliegt.
Sinnvoller wäre es gewesen, den ganzen Verwaltungs-, Unterbringungs- und sonstigen Aufwand für die Bearbeitung mehr oder weniger grundloser Asylanträge vor Ort in die Entwicklung des rückständigen Westbalkans zu investieren.

In Deutschland gelten seit November 2014 Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, seit Oktober 2015 auch Montenegro, Albanien und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten, was aber einen Asylantrag nicht ausschließt. Dabei muss der Antragsteller nach § 29a Abs. 1 Asylgesetz überzeugend begründen, dass sein persönlicher Fall von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat abweicht.
In der zweiten Jahreshälfte 2016 wurden von Angehörigen der o. a. Westbalkanstaaten immer noch Tausende von Asylanträgen gestellt:
im Juli 4.225 (= 5,7 % aller Asylanträge), im August 4.837 (5,3 %), im September 5.530 (7,2 %), im Oktober 2.478 (7,6 %), im November 3.079 (11,6 %). Für Dezember wurden nur Angaben für Albanien (706 = 3,4 %) und Serbien (675 = 3,3 %) vorgelegt.

Für Asylverfahren mit Albanern liegen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 folgende Zahlen vor:
17.236 Anträge, 37.673 Entscheidungen (also überwiegend abgearbeitete Rückstände), wovon jedoch nur 169 (0,4 %) positiv ausfielen. Davon nur 18 Anerkennungen als Flüchtling im Sinne der GFK (in einem einzigen Fall mit gleichzeitiger Anerkennung als politisch Verfolgter nach dem Grundgesetz). Ansonsten noch 73-mal subsidiärer Schutz und 78 Abschiebungsverbote.
30.020 Asylbewerber (79,7 %) wurden abgelehnt, 7.484 Verfahren (19,9 %) erledigten sich anderweitig (z. B. durch Antragsrücknahme oder weil die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates festgestellt wurde).

Quellen:
1. BAMFMeldung vom 06.01.2016
2. BAMFDas Bundesamt in Zahlen 2015
3. BMI > Pressemitteilung vom 11.01.2017, 09.12.2016 und frühere Pressemitteilungen
4. BAMF > Asylgeschäftsstatistik


Anhang: Vorschriften und Entscheidungsmöglichkeiten im Asylrecht

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